EEG und Vergütung
19.07.2010
Solarförderung: Bundesrat stimmt schrittweiser Absenkung zu
In seiner Sitzung am 9.7.2010 hat der Bundesrat der vom Vermittlungsausschuss am 5.7.2010 ausgehandelten Übereinkunft zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung zugestimmt, sodass das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rückwirkend mit einer Kürzung der Förderung ab dem 1.7.2010 in Kraft treten kann.
Der zwischen Bundestag und Bundesrat ausgehandelte Kompromiss (BT-Drucks. 17/2402) basiert auf dem Entwurf zur Änderung des EEG vom 23.3.2010 (BT-Drucks. 17/1147) und sieht hiervon abweichend eine Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1.7. und zum 1.10.2010 in zwei Stufen vor.
Für Dachanlagen sowie für Anlagen an Gebäuden sinkt die Vergütung zum 1.7.2010 einmalig um 13 % und bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 16 %. Am 1.1.2011 kommt es zu einer weiteren ohnehin vorgesehenen Absenkung um 9 %.
Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 12 % betragen und auch zum 1.7.2010 wirksam werden. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 15 %.
Für Strom aus Anlagen auf Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung (Konversionsflächen) soll ab dem 1.7.2010 nur um 8 % sinken. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 11 %.
Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden.
(Quelle: Haufe.de)
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