EEG und Vergütung

Solarförderung


 
Aktualisiert 03.12.2010:


Nach Angaben der vier Übertragungsnetzbetreiber beträgt die EEG-Umlage für 2011 rund 3,5 Cent/Kilowattstunde (ct/kWh). Für einen durchschnittlichen Haushalt bei einem Verbrauch von 3.500 Kilowattstunden pro Jahr ergeben sich daraus Kosten von rund 10 Euro im Monat. Die Ursachen für den deutlichen Anstieg der Umlage sind der massive Ausbau der Photovoltaik in diesem Jahr und der Zuwachs bei den Biogasanlagen sowie der niedrige Strompreis an der Börse.


Röttgen wies darauf hin, dass die Bundesregierung auf die Entwicklung bei der Photovoltaik bereits im Januar dieses Jahres mit ersten Vorschlägen reagiert hat. Zusätzlich zu der gesetzlich bereits vorgesehenen Absenkung zum 1. Januar 2010 um 10 Prozent wurden mit Wirkung vom 1. Juli 2010 die Fördersätze für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden um 13 Prozent und zum 1. Oktober um weitere 3 Prozent gesenkt. Ähnliche Absenkungen wurden für Freiflächenanlagen vorgenommen.


Entscheidend ist, dass die Vergütungssätze jedes Jahr an das Ausbauvolumen angepasst werden. Je mehr Anlagen errichtet werden, umso stärker führen entsprechend sinkende Kosten auch zu sinkenden Vergütungssätzen.


Bei dem jetzigen Ausbautempo werden die Vergütungssätze zum 1. Januar 2011 voraussichtlich um weitere 13 % sinken. Daraus ergibt sich eine deutliche Absenkung der Vergütung für PV-Anlagen um insgesamt ein Drittel innerhalb nur eines Jahres.

Quelle: Bundesministerium für Umwelt (www.erneuerbare-energien.de)

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09.07.2010 | Gesetzgebung

In seiner Sitzung am 9.7.2010 hat der Bundesrat der vom Vermittlungsausschuss am 5.7.2010 ausgehandelten Übereinkunft zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung zugestimmt, sodass das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rückwirkend mit einer Kürzung der Förderung ab dem 1.7.2010 in Kraft treten kann.

Der zwischen Bundestag und Bundesrat ausgehandelte Kompromiss (BT-Drucks. 17/2402) basiert auf dem Entwurf zur Änderung des EEG vom 23.3.2010 (BT-Drucks. 17/1147) und sieht hiervon abweichend eine Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1.7. und zum 1.10.2010 in zwei Stufen vor.

  • Für Dachanlagen sowie für Anlagen an Gebäuden sinkt die Vergütung zum 1.7.2010 einmalig um 13 % und bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 16 %. Am 1.1.2011 kommt es zu einer weiteren ohnehin vorgesehenen Absenkung um 9 %.
  • Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 12 % betragen und auch zum 1.7.2010 wirksam werden. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 15 %.
  • Für Strom aus Anlagen auf Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung (Konversionsflächen) soll ab dem 1.7.2010 nur um 8 % sinken. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 11 %.

Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden.

(Quelle: Haufe.de)


Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 30kW Leistung


Inbetriebnahme                 Degression z. Vorjahr         Einspeisevergütung
2009                                    8,00%                                    43,01 Cent je kWh
01.01.2010-30.06.2010       9,00%                                    39,14 Cent je kWh


01.07.2010-01.10.2010       13,00%   Sonderkürzung         34,05 Cent je kWh  
01.10.2010-31.12.2010         3,00%   Sonderkürzung         33,03 Cent je kWh
2011                                    13,00%                                   28,74 Cent je kWh

                                                                                 bis 100 kW

   ab 100 kW

01.07.2010-01.10.2010                                                    32,39

30,65

01.10.2010-31.12.2010                                                    31,42

29,73