EEG und VergütungSolarförderung
Röttgen wies darauf hin, dass die Bundesregierung auf die Entwicklung bei der Photovoltaik bereits im Januar dieses Jahres mit ersten Vorschlägen reagiert hat. Zusätzlich zu der gesetzlich bereits vorgesehenen Absenkung zum 1. Januar 2010 um 10 Prozent wurden mit Wirkung vom 1. Juli 2010 die Fördersätze für Photovoltaikanlagen auf Gebäuden um 13 Prozent und zum 1. Oktober um weitere 3 Prozent gesenkt. Ähnliche Absenkungen wurden für Freiflächenanlagen vorgenommen. Entscheidend ist, dass die Vergütungssätze jedes Jahr an das Ausbauvolumen angepasst werden. Je mehr Anlagen errichtet werden, umso stärker führen entsprechend sinkende Kosten auch zu sinkenden Vergütungssätzen. Bei dem jetzigen Ausbautempo werden die Vergütungssätze zum 1. Januar 2011 voraussichtlich um weitere 13 % sinken. Daraus ergibt sich eine deutliche Absenkung der Vergütung für PV-Anlagen um insgesamt ein Drittel innerhalb nur eines Jahres. Quelle: Bundesministerium für Umwelt (www.erneuerbare-energien.de) ---------------------------------------------------------
In seiner Sitzung am 9.7.2010 hat der Bundesrat der vom Vermittlungsausschuss am 5.7.2010 ausgehandelten Übereinkunft zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung zugestimmt, sodass das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rückwirkend mit einer Kürzung der Förderung ab dem 1.7.2010 in Kraft treten kann. Der zwischen Bundestag und Bundesrat ausgehandelte Kompromiss (BT-Drucks. 17/2402) basiert auf dem Entwurf zur Änderung des EEG vom 23.3.2010 (BT-Drucks. 17/1147) und sieht hiervon abweichend eine Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1.7. und zum 1.10.2010 in zwei Stufen vor.
Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden. (Quelle: Haufe.de) Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 30kW LeistungInbetriebnahme Degression z. Vorjahr Einspeisevergütung 2009 8,00% 43,01 Cent je kWh 01.01.2010-30.06.2010 9,00% 39,14 Cent je kWh 01.07.2010-01.10.2010 13,00% Sonderkürzung 34,05 Cent je kWh 01.10.2010-31.12.2010 3,00% Sonderkürzung 33,03 Cent je kWh 2011 13,00% 28,74 Cent je kWh
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