EEG und Vergütung

Solarförderung: Bundesrat stimmt schrittweiser Absenkung zu


09.07.2010 | Gesetzgebung

In seiner Sitzung am 9.7.2010 hat der Bundesrat der vom Vermittlungsausschuss am 5.7.2010 ausgehandelten Übereinkunft zur umstrittenen Absenkung der Solarförderung zugestimmt, sodass das geänderte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) rückwirkend mit einer Kürzung der Förderung ab dem 1.7.2010 in Kraft treten kann.

Der zwischen Bundestag und Bundesrat ausgehandelte Kompromiss (BT-Drucks. 17/2402) basiert auf dem Entwurf zur Änderung des EEG vom 23.3.2010 (BT-Drucks. 17/1147) und sieht hiervon abweichend eine Absenkung der Vergütung für Solarstrom zum 1.7. und zum 1.10.2010 in zwei Stufen vor.

  • Für Dachanlagen sowie für Anlagen an Gebäuden sinkt die Vergütung zum 1.7.2010 einmalig um 13 % und bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 16 %. Am 1.1.2011 kommt es zu einer weiteren ohnehin vorgesehenen Absenkung um 9 %.
  • Bei Freiflächenanlagen soll die Absenkung 12 % betragen und auch zum 1.7.2010 wirksam werden. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 15 %.
  • Für Strom aus Anlagen auf Flächen ehemaliger wirtschaftlicher und militärischer Nutzung (Konversionsflächen) soll ab dem 1.7.2010 nur um 8 % sinken. Bei Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden, erfolgt eine Kürzung um weitere 3 Prozentpunkte und damit um dann 11 %.

Strom aus Anlagen auf ehemaligen Ackerflächen soll nicht mehr vergütet werden.

(Quelle: Haufe.de)


Einspeisevergütungen für Photovoltaik-Anlagen bis 30kW Leistung


Inbetriebnahme                 Degression z. Vorjahr         Einspeisevergütung
2009                                    8,00%                                    43,01 Cent je kWh
01.01.2010-30.06.2010       9,00%                                    39,14 Cent je kWh


01.07.2010-01.10.2010       13,00% Sonderkürzung         34,05 Cent je kWh  
01.10.2010-31.12.2010       3,00%   Sonderkürzung         33,03 Cent je kWh
2011                                     9,00%                                  30,06 Cent je kWh

                                                                                 bis 100 kW

   ab 100 kW

01.07.2010-01.10.2010                                                    32,39

30,65

01.10.2010-31.12.2010                                                    31,42

29,73